Kinder und Jugendliche

Bei bereits vorhandenen Zahn- und Kieferfehlstellungen empfiehlt sich bereits bei „unseren Kleinsten“ eine kieferorthopädische Beratung oder Behandlung. Werden bei den entsprechenden Untersuchungen Fehlentwicklungen oder schädliche Gewohnheiten [Habits] diagnostiziert und beseitigt, kann eine spätere Behandlung weniger aufwendig sein oder eventuell sogar ganz vermieden werden. Bei seltenen, aber vorkommenden Anomalien (angeborene Fehlbildungen) ist manchmal bereits innerhalb der ersten paar Lebenstage eine kieferorthopädische Mitbehandlung zur Regelung der normalen Lebensfunktionen notwendig.

Behandlung im Wechselgebiss

Die allermeisten Fehlstellungen von Zähnen und/oder Kiefer werden bei Behandlungsbeginn im Alter von 9 bis 12 Jahren korrigiert. Der altersgemäße Wechsel von Milch- zu bleibenden Zähnen und das ausgedehnte körperliche Wachstum erlauben in dieser Entwicklungsphase des Gebisses vielfältige Behandlungsmethoden sowie den Einsatz der vorwiegend herausnehmbarer Spangen.

Behandlung im permanenten Gebiss

Ästhetische und/oder funktionelle Abweichungen von Zähnen und Kiefer werden mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-/Multibandappliances) durch Kompensation der Abweichung und gegebenenfalls Zahnentfernung beseitigt.

Kontakt

Kieferorthopädie
Dr. Carsten Bieber, M.Sc. LO
Beethovenstraße 8
04107 Leipzig

Telefon / Fax
0341 6891229

E-Mail
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Öffnungszeiten

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